Steuern auf materielles Betriebsvermögen für Unternehmen

Materielles Betriebsvermögen, wie es im Schweizerischen Zivilgesetzbuch definiert ist, umfasst alle beweglichen Gegenstände, die nicht als immaterielles Betriebsvermögen, Händlerkapital oder kurzfristig vermietete Immobilie eingestuft werden (Artikel 58.1-3500). Im Allgemeinen handelt es sich bei materiellem Betriebsvermögen um bewegliche Gegenstände, die real, materiell, substanziell und nicht dauerhaft mit einer Immobilie verbunden sind.

Zum materiellen Betriebsvermögen gehören Gegenstände, die dem Unternehmen gehören, persönlich besitzte Gegenstände, die im Rahmen des Unternehmens in Voll- oder Teilzeit genutzt werden, geschenkt erhaltene Gegenstände, gemietete oder vermietete Gegenstände sowie Gegenstände, die vollständig abgeschrieben oder als Betriebsausgabe für bundesstaatliche Steuerzwecke behandelt wurden. Beispiele für materielles Betriebsvermögen sind Möbel, Einrichtungsgegenstände, Computerausrüstung, schwere Geräte und Fahrzeuge. Darüber hinaus unterliegen Maschinen und Werkzeuge, die in der Herstellung, der Weinherstellung, im Bergbau, in der Wasserbrunnenbohrung, in der Verarbeitung oder Reprozes-serung, in Rundfunk- oder Fernsehsendungen, im Milchbetrieb, in der chemischen Reinigung oder in der Wäschereibranche verwendet werden, ebenfalls einer lokalen Besteuerung (Artikel 58.1-3703).

Steuerbasis für materielles Betriebsvermögen

Die Steuer für materielles Betriebsvermögen (außer Fahrzeugen) wird nicht anteilig berechnet. Wenn sich das Eigentum am 1. Januar nicht im Kanton befindet, sind für dieses Jahr keine Steuern fällig. Umgekehrt, wenn sich das Eigentum am 1. Januar im Kanton befindet, aber im Laufe des Jahres veräußert wird, sind dennoch Steuern für das gesamte Jahr zu entrichten. Der festgesetzte Wert aller materiellen Betriebsvermögen (außer Fahrzeugen) wird anhand eines festen Prozentsatzes (basierend auf dem Anschaffungsjahr) der ursprünglichen Kapitalkosten oder der Kosten ermittelt, die unter § 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer als Aufwendung in Abzug gebracht worden wären. Die ursprünglichen Kapitalkosten sind die tatsächlichen Kosten des materiellen Betriebsvermögens, bevor eine Abschreibung zulässig war. Es umfasst alle mit der Inbetriebnahme eines Vermögensgegenstandes verbundenen Kosten (wie Verkaufssteuern, Liefer- und Frachtkosten, Installation, Arbeitskosten usw.).

Betriebseinrichtungen, Maschinen und Werkzeuge sowie Computerausrüstung, die sich am 1. Januar eines jeden Jahres in den Regionen Fairfax County, Herndon, Vienna oder Clifton befinden, müssen in den Steuerformularen des Kantons deklariert werden. Die Frist für die Abgabe ist der 1. Mai. Bei verspäteter Einreichung können Strafen erhoben werden. Wenn der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, gilt der folgende Werktag als Frist.

Unternehmen, die im Vorjahr bei der Abteilung für Steuerverwaltung (DTA) registriert waren, erhalten im Januar ein Antragsformular per Post. Erstantragssteller können das Formular für die Rücksendung des materiellen Betriebsvermögens und der Maschinen und Werkzeuge für Unternehmen von unserer Website herunterladen.

Darüber hinaus müssen auch betriebliche Fahrzeuge gemeldet werden. Betriebliche Fahrzeuge werden im Kanton wie jedes andere Fahrzeug besteuert, haben jedoch keinen Anspruch auf die staatliche Subvention des Steuergesetzes zur persönlichen Fahrzeugnutzung. Weitere Informationen zu Fahrzeugsteuern finden Sie auf unserer Seite zur Fahrzeugsteuererklärung.

Wo Sie Ihre Unterlagen einreichen können

Senden Sie Ihre Steuererklärungen für das materielle Betriebsvermögen und die entsprechenden Unterlagen bis zum 1. Mai an folgende Adresse: Kanton Fairfax, Steuerabteilung, Postfach 529, Southampton, PA 18966-0529.

Häufig gestellte Fragen zum materiellen Betriebsvermögen:

1. Was ist materielles Betriebsvermögen?
Materielles Betriebsvermögen umfasst alle beweglichen Gegenstände, die nicht als immaterielles Betriebsvermögen, Händlerkapital oder kurzfristig vermietete Immobilie eingestuft werden. Es handelt sich um reale, materielle Gegenstände, die nicht dauerhaft mit einer Immobilie verbunden sind.

2. Welche Gegenstände gehören zum materiellen Betriebsvermögen?
Zum materiellen Betriebsvermögen gehören Gegenstände, die dem Unternehmen gehören, persönlich besitzte Gegenstände, die im Rahmen des Unternehmens genutzt werden, geschenkt erhaltene Gegenstände, gemietete oder vermietete Gegenstände sowie Gegenstände, die vollständig abgeschrieben oder als Betriebsausgabe behandelt wurden. Beispiele hierfür sind Möbel, Einrichtungsgegenstände, Computerausrüstung, schwere Geräte und Fahrzeuge.

3. Gibt es eine lokale Besteuerung für bestimmte Geräte und Werkzeuge?
Ja, Maschinen und Werkzeuge, die in bestimmten Branchen verwendet werden (wie Herstellung, Weinherstellung, Bergbau, Wasserbrunnenbohrung, Verarbeitung oder Reprozes-serung, Rundfunk- oder Fernsehsendungen, Milchbetrieb, chemische Reinigung oder Wäschereibranche), unterliegen ebenfalls einer lokalen Besteuerung.

4. Wie erfolgt die steuerliche Bewertung des materiellen Betriebsvermögens?
Der Wert des materiellen Betriebsvermögens (außer Fahrzeuge) wird anhand eines festen Prozentsatzes der ursprünglichen Kapitalkosten oder der Kosten ermittelt, die als Aufwendung abgezogen worden wären. Die ursprünglichen Kapitalkosten sind die tatsächlichen Kosten des Betriebsvermögens vor Abschreibung.

5. Wie werden betriebliche Fahrzeuge besteuert?
Betriebliche Fahrzeuge werden wie jedes andere Fahrzeug besteuert, haben jedoch keinen Anspruch auf die staatliche Subvention des Steuergesetzes zur persönlichen Fahrzeugnutzung.

Für weitere Informationen und zur Einreichung von Steuererklärungen für materielles Betriebsvermögen und betriebliche Fahrzeuge wenden Sie sich bitte an die Steuerabteilung des Kantons Fairfax.

Zugehörige Links:
Fahrzeugsteuererklärung
Fairfax County Steuerabteilung